Vermeidung von doppelter Belastung durch Lohnsteuer und Sozialversicherung
Wann die Tätigkeit von ausländischen Arbeitnehmer in Deutschland lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei ist und wann nicht, prüfen wir für Sie!
Entsendung Lohnsteuer und Sozialversicherung
Entsendung nach Deutschland
Sie sind Unternehmer und möchten Ihre Mitarbeiter aus dem Ausland nach Deutschland entsenden. In diesem Fall ist zu klären, ab wann und in welchem Land Lohnsteuer und Sozialversicherung anfällt.
Liegt eine beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht Ihrer Mitarbeiter vor? Wo wird der Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen besteuert? In welchem Land sind Ihre Mitarbeiter unter welchen Voraussetzungen sozialversicherungspflichtig?
- Beschränkte / unbeschränkte Steuerpflicht
- Doppelbesteuerungsabkommen
- A 1-Bescheinigung
- Abkommen zur Vermeidung von Sozialversicherung
Entsendung ins Ausland
Sie sind Unternehmer und möchten Ihre Mitarbeiter ins EU-/Ausland versenden. In diesem Fall ist zu klären, wann und wo diese lohnsteuerpflichtig sind. Können sie weiter in Deutschland sozialversichert bleiben oder greift die Sozialversicherung im EU-/Ausland?
- Vermeidung von doppelter Besteuerung
- Vermeidung von doppelter Sozialversicherung
- Erhaltung der deutschen Sozialversicherungsabsicherung
Unser Beratungsangebot für Sie
Gerne sind wir für Sie da und beraten Sie individuell, effizient und steueroptimierend:
- Erarbeitung des optimalen Konzeptes für Sie
- Prüfung Ihrer Pflichten zur Abführung von Lohnsteuer
- Durchführung der Lohn- und SV-Meldungen
- Durchführung eines Lohnsteuerausgleichs
- Prüfung Ihrer Pflichten zur Abführung von Sozialversicherung
- Erarbeitung des optimalen Konzeptes für Sie
Ihre Vorteile
- Sie erhalten das für Sie optimale Konzept für Ihr Vorhaben
- Die gesamte Abwicklung übernehmen wir für Sie
- Wir kümmern uns um Ihr Unternehmen und Mitarbeiter
- Sie erhalten Rechtsicherheit für Ihr Handeln