Abwicklungen von Erbschaften
Sie sind Erbe geworden und müssen eine Steuererklärungen abgeben. Sie sind Teil einer Erbengemeinschaft geworden und wissen nicht weiter. Wir helfen Ihnen.
Abwicklungen von Erbschaften
Abgabe von Erbschaftsteuererklärungen
Erbschaften und Schenkungen sind in Deutschland ab dem ersten Euro erklärungspflichtig. Sie haben eine Erbschaft oder Schenkung erhalten und müssen eine Erbschafts- oder Schenkungssteuererklärung abgeben, wir helfen Ihnen dabei.
- Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen
- Erstellung von Schenkungssteurerklärungen
- Bewertungen nach dem Bewertungsgesetz
- Bewertungen nach IDW S1
Auflösung von Erbengemeinschaften
Erbengemeinschafen bestehen häufig aus Personen mit unterschiedlichen Interessen. Ein Interesse ist jedoch meist gleich, möglichst viel für sich selber heraus zu ziehen. Oft führt dies zu Konflikten und zu Streit. Wir helfen Ihnen die Erbengemeinschaft abzuwickeln.
- Abwicklung von Erbengemeinschaften
- Zivilrechtliche Beratung
- Steuerrechtliche Beratung
- Mediationsverfahren
Bewertung von Vermögen
Nur wenn der Marktwert der einzelnen Vermögensgegenstände der Erbengemeinschaft bekannt ist, kann eine Erbengemeinschaft gerecht abgewickelt werden. Wir ermitteln für Sie den Marktwert von Immobilien oder Firmenvermögen.
- Unabhängige Wertermittlung von Immobilien und Firmenwerten
- Schnelle Wertermittlung
- Gerechte Auseinandersetzung
Verwaltung nach der Auseinandersetzung
Nach der Abwicklung der Erbengemeinschaft stellt sich die Frage, wie das Vermögen weiter verwaltet werden kann. Welche Form ist steuerlich die Sinnvollste. Welche Pflichten kommen auf einen zu. Wir helfen Ihnen die optimale Lösung zu finden.
- Rechtsformwahl
- Verwaltung des Vermögens
- Erstellung der laufenden Steuererklärungen
Unser Beratungsangebot für Sie
Gerne sind wir für Sie da und beraten Sie individuell, effizient und steueroptimierend:
- Abwicklung von Erbschaften
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen
- Bewertung von Vermögen
Ihre Vorteile
- Professionelle Abwicklung der Erbengemeinschaft
- Wir übernehmen die Beratung über die Abwicklung
- Wir übernehmen die Bewertung der Vermögensgegenstände
- Wir übernehmen die Meditation im Streitfall
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ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSSTEUER
Das Übertragen von Vermögen. Wird Vermögen zu Lebzeiten übertragen liegt eine Schenkung vor. Wird Vermögen mit dem Tode übertragen liegt eine Erbschaft vor. Benötigen Sie Hilfe bei der Abwicklung einer Erbschaft oder möchten Sie die Übertragung Ihres Vermögens planen, wir sind der Partner an Ihrer Seite.
PLANUNG VON VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN
Die Planung des Vermögens zu Lebzeiten ist von absoluter Notwendigkeit. Nur so vermeiden Sie die Besteuerung Ihres Vermögens mit bis zu 50 %. Verteilen Sie Ihr Vermögen so, wie Sie es möchten. Und verhindern Streitigkeiten nach Ihrem Tod.