Betriebsprüfung

Finanzämter prüfen die Unternehmen regelmäßig. Für ein optimales Ergenbis, begleiten wir Sie durch die Prüfung.

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Abwehrberatung, Ihr Schutz gegen Nachzahlungen

Betriebsprüfungen durch das Finanzamt​

Welchen Mitwirkungspflichten muss der Steuerpfichtige in welchem Umfang nachkommen? Wann ist es sinnvoll alle Unterlagen offen zu legen, wann nicht? Welche weiteren Nachweise, wie z.B: innerer Betriebsvergleich können erbracht werden? Welche Beweislastregeln gelten? Wir übernehmen für Sie die Verfahrensführung und führen Sie durch die Betriebprüfung. 

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Einvernehmliche Einigung oder Klage vor dem Finanzgericht

Sollte sich während der Prüfung oder bei der Schlussbesprechung herausstellen, dass es Prüfungsfestellungen gibt, brauchen Sie die richtige Strategie. Ob tatsächliche Verständigung, Einspruchsverfahren oder Klage, wir sind der Partner an Ihrer Seite. 

Unser Beratungsangebot für Sie

Gerne sind wir für Sie da und beraten Sie individuell, effizient und steueroptimierend:

Ihre Vorteile

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PRO AKTIVE INDIVIDUELLE BERATUNG

Als Steuerberater kennen wir nicht nur Ihre laufenden Geschäftszahlen, sondern haben einen Überblick über alle steuerlich relevanten Informationen. Daher sind wir in der Lage das gesamte Bild zu erfassen.

EINSPRUCHSVERFAHREN

Oft lohnt es sich gegen die Steuerfestsetzung Einspruch einzulegen oder eine Klage zu erheben. Die Gründe warum die Steuerfestsetzung zu hoch ist sind vielfältig.