Vereine, Stiftungen, gGmbH, Non-Profit und Gemeinnützigkeit

Soziales Engagement findet auf vielen Ebenen statt. Von der großen sozialtätigen gGmbH, über den Sport- und Kulturverein bis hin zur Familienstiftung.

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Vereine, Stiftungen und Non-Profit

Verein / Stiftung / gGmbH

Um ein soziales Engagement rechtlich abzubilden gibt es viele Möglichkeiten. Welches für Sie die richtige ist, entscheidet sich in Abhängigkeit von Ihrem Vorhaben. Möchten Sie mit vielen anderen zusammen einem gemeinsamen Zweck nachgehen, so ist der Verein Ihre Wahl. Möchten Sie hingegen eine Kita gründen, so is es die gGmbH. Oder ist Ihre Intention das Erbe Ihrer Familie abzusichern. Dann sollten Sie über eine Stiftung nachdenken.

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Non-Profit / Gemeinnützigkeit

Bei den oben genannten Rechtsformen handelt es sich jeweils um juristische Personen. Sie unterliegen der Körperschaft- und Gewerbesteuer. Sollte der Zweck Ihrer Unternehmen gemeinnützig sein, können Sie sich von der Steuer befreien lassen. 

Dies gilt auch und insbesondere für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder für Spenden, über welche ein Vermögensstock aufgebaut werden kann.

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IMMOBILIEN IM STEUERRECHT

Immobilien spielen eine wesentliche Rolle bei dem Vermögensaufbau von Privatpersonen oder Unternehmen. Gleich ob als selbst genutzte Wohnimmobilie oder vermietete Mehrfamilienobjekt. Oft stellen Sie den grundlegenden Pfeiler der Altersvorsorge dar.