Vereine, Stiftungen, gGmbH, Non-Profit und Gemeinnützigkeit
Soziales Engagement findet auf vielen Ebenen statt. Von der großen sozialtätigen gGmbH, über den Sport- und Kulturverein bis hin zur Familienstiftung.
Vereine, Stiftungen und Non-Profit
Verein / Stiftung / gGmbH
Um ein soziales Engagement rechtlich abzubilden gibt es viele Möglichkeiten. Welches für Sie die richtige ist, entscheidet sich in Abhängigkeit von Ihrem Vorhaben. Möchten Sie mit vielen anderen zusammen einem gemeinsamen Zweck nachgehen, so ist der Verein Ihre Wahl. Möchten Sie hingegen eine Kita gründen, so is es die gGmbH. Oder ist Ihre Intention das Erbe Ihrer Familie abzusichern. Dann sollten Sie über eine Stiftung nachdenken.
- Verein
- Stiftung
- gGmbH
Non-Profit / Gemeinnützigkeit
Bei den oben genannten Rechtsformen handelt es sich jeweils um juristische Personen. Sie unterliegen der Körperschaft- und Gewerbesteuer. Sollte der Zweck Ihrer Unternehmen gemeinnützig sein, können Sie sich von der Steuer befreien lassen.
Dies gilt auch und insbesondere für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder für Spenden, über welche ein Vermögensstock aufgebaut werden kann.
- Befreiung von Körperschaft- und Gewerbesteuer
- Erteilung der Gemeinnützigkeit
- Erteilung der Bescheinigung nach § 60 AO
Unser Beratungsangebot für Sie
Gerne sind wir für Sie da und beraten Sie individuell, effizient und steueroptimierend:
- Beratung über die richtige Rechtsform
- Gründungsbegleitung
- Erstellung aller notwendigen Verträge
- Beantragung und Überwachung der Gemeinnützigkeit
Ihre Vorteile
- Sie starten mit der richtigen Rechtsform
- Full-Service von Steuerberatern und Rechtsanwälten
- Ein Partner von der Gründung, über die laufende Abwicklung bis zur Überwachung
- Mehr als 60 Jahre Erfahrung im Bereich der Gemeinnützigkeit
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