Unternehmensumwandlungen
Durch die Umwandlung von Unternehmen lassen sich vielfältig Vorteile erzielen. Senkung der Steuerlast, Absicherung im Falle einer Insolvenz, Diversifizierung von Risiken.
Unternehmensumwandlungen
Unternehmensumstrukturierung?
Sie wollen Ihre Steuerbelastung senken? Sie planen einen Vermögensaufbau über Immobilien? Sie sind stark gewachsen und wollen Ihr Risiko minimieren oder diversifizieren? Für die Änderung der Rechtsform gibt es vielfältig Gründe. Wichtig ist es dabei, dass Sie vor der Umwandlung, steuerrechtliche und betriebswirtschaftliche Überlegungen mit einbeziehen. Hierzu beraten wir Sie gerne.
- Steueroptimierung: Sie wollen Ihre Steuerbelastung senken
- Altersvorsorge: Sie wollen Ihre Altersvorsorgen, z.B. mit Immobilien aufbauen
- Haftungsminimierung: Sie wollen Ihre Haftung minimieren
- Unternehmensnachfolge: Sie wollen Ihre Unternehmensnachfolge planen
Wie funktioniert die Unternehmensumwandlung?
Schritt 1: Zusammen analysieren wir Ihre aktuelle Situation. Dabei legen wir den Fokus auf Ihre Prioritäten.
Schritt 2: Anschließend erstellen wir für Sie ein rechtsicheres und verbindliches Konzept.
Schritt 3: Wir begleiten Sie bei der Umwandlung, z.B. bei der Vertragserstellung oder Koordination mit Notaren.
- Aufnahme Ihrer Bedürfnisse
- Konzepterstellung
- Begleichung bei der Umsetzung
Unser Beratungsangebot für Sie
Gerne sind wir für Sie da und beraten Sie individuell, effizient und steueroptimierend:
- Steuerrechtliche Beratung der Umwandlung
- Rechtliche Beratung der Umwandlung
- Betriebswirtschaftliche Beratung der Umwandlung
- Begleitung der Umwandlung
Ihre Vorteile
- Sie erhalten die für Sie passenden Lösungen
- Sie erhalten ein rechtssicheres Konzept
- Begleitung des Umwandlungsprozesses
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UNTERNEHMENSNACHFOLGE
Sie sollten die Zukunft Ihres Unternehmens frühzeitig und richtig planen, um später entspannt die ruhigere Phase des Lebens genießen zu können. Ist die Nachfolge des Unternehmes geregelt und die Überleitung in die Wege geleitet, können Sie entspannt in die Zukunft blicken.
ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSSTEUER
Das Übertragen von Vermögen. Wird Vermögen zu Lebzeiten übertragen liegt eine Schenkung vor. Wird Vermögen mit dem Tode übertragen liegt eine Erbschaft vor. Benötigen Sie Hilfe bei der Abwicklung einer Erbschaft oder möchten Sie die Übertragung Ihres Vermögens planen, wir sind der Partner an Ihrer Seite.