Strafrecht – Steuerrecht – Wirtschaftsrecht: Interdisziplinär!

Es gibt viele gute Steuerberater, Wirtschaftsjuristen und Strafrechtler, aber nur sehr wenige gute Wirtschaftsstrafrechtler.

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Steuerstrafrecht

Wirtschaftsstrafrecht ist interdisziplinär

Wirtschaftsstrafrecht ist eben kein Wirtschaftsrecht, es ist kein Steuerrecht, sondern Strafrecht unter dem Aspekt des Wirtschafts- und Steuerrechts. Nur wer alle drei Rechtsgebiete kennt kann diese miteinander vereinen. Wir bieten Ihnen genau diese Kenntnis. Zusammen mit unseren Strafrechtlern bearbeiten wir ihren Fall interdisziplinär, um für Sie das beste Ergebnis zu erzielen. 

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Die Selbstanzeige

Häufig stellt sich die Frage nach einer Strafbarkeit schon weit bevor die Behörden ermitteln. Ist es möglich über eine Selbstanzeige Straffreiheit zu erlangen? Die Selbstanzeige soll dabei die Strafbarkeit gerade vermeiden?

Betriebsprüfung und Steuerstrafverfahren

Werden im Rahmen Ihrer Betriebsprüfung erhebliche Mehrsteuern festgestellt, kann dies zu einem Steuerstrafverfahren führen. 

Wir erarbeiten mit Ihnen die für Sie beste Verteidigungsstrategie. 

 

Die Strategie, welche in der Betriebsprüfung verfolgt werden sollte, kann nicht losgelöst betrachtet werden. Sie ist unter den folgenden Aspekten zu erarbeiten: 

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Unser Beratungsangebot für Sie

Gerne sind wir für Sie da und beraten Sie individuell, effizient und steueroptimierend:

Ihre Vorteile

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BETRIEBSPRÜFUNG

Welchen Mitwirkungspflichten muss der Steuerpfichtige in welchem Umfang nachkommen? Wann ist es sinnvoll alle Unterlagen offen zu legen, wann nicht? Welche weiteren Nachweise, wie z.B: innerer Betriebsvergleich können erbracht werden? Welche Beweislastregeln gelten? Wir übernehmen für Sie die Verfahrensführung und führen Sie durch die Betriebprüfung.

KLAGEVERFAHREN

Oft lohnt es sich gegen die Steuerfestsetzung Einspruch einzulegen oder eine Klage zu erheben. Die Gründe warum die Steuerfestsetzung zu hoch ist sind vielfältig.