Strafrecht – Steuerrecht – Wirtschaftsrecht: Interdisziplinär!
Es gibt viele gute Steuerberater, Wirtschaftsjuristen und Strafrechtler, aber nur sehr wenige gute Wirtschaftsstrafrechtler.
Steuerstrafrecht
Wirtschaftsstrafrecht ist interdisziplinär
Wirtschaftsstrafrecht ist eben kein Wirtschaftsrecht, es ist kein Steuerrecht, sondern Strafrecht unter dem Aspekt des Wirtschafts- und Steuerrechts. Nur wer alle drei Rechtsgebiete kennt kann diese miteinander vereinen. Wir bieten Ihnen genau diese Kenntnis. Zusammen mit unseren Strafrechtlern bearbeiten wir ihren Fall interdisziplinär, um für Sie das beste Ergebnis zu erzielen.
- Kompetenz auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts
- Kompetenz auf dem Gebiet des Steuerrechts
- Kompetenz auf dem Gebiet des Strafrechts
Die Selbstanzeige
Häufig stellt sich die Frage nach einer Strafbarkeit schon weit bevor die Behörden ermitteln. Ist es möglich über eine Selbstanzeige Straffreiheit zu erlangen? Die Selbstanzeige soll dabei die Strafbarkeit gerade vermeiden?
- Analyse des Sachverhaltes
- Prüfung der Möglichkeit der Straffreiheit durch eine Selbstanzeige
- Erstellung der Selbstanzeige
Betriebsprüfung und Steuerstrafverfahren
Werden im Rahmen Ihrer Betriebsprüfung erhebliche Mehrsteuern festgestellt, kann dies zu einem Steuerstrafverfahren führen.
Wir erarbeiten mit Ihnen die für Sie beste Verteidigungsstrategie.
Die Strategie, welche in der Betriebsprüfung verfolgt werden sollte, kann nicht losgelöst betrachtet werden. Sie ist unter den folgenden Aspekten zu erarbeiten:
- Dem nachfolgenden Steuerstrafverfahren
- Dem nachfolgenden Insolvenzverfahren
- Der nachfolgenden Restschuldbefreiung
- Der Unternehmensnachfolge
Unser Beratungsangebot für Sie
Gerne sind wir für Sie da und beraten Sie individuell, effizient und steueroptimierend:
- Vermeidung von Steuerstrafverfahren
- Ganzheitlicher Beratungsansatz
- Interdisziplinäre Beratung
Ihre Vorteile
- Alle Verfahrensabschnitte aus einer Hand
- Erarbeitung einer optimalen und effektiven Abwehrstrategie
- Kompetenz von Steuerberatern und Rechtsanwälten vereint
- Langjährige Erfahrung mit dem Ablauf von Prüfungen und dem Verhandeln mit Prüfern
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BETRIEBSPRÜFUNG
Welchen Mitwirkungspflichten muss der Steuerpfichtige in welchem Umfang nachkommen? Wann ist es sinnvoll alle Unterlagen offen zu legen, wann nicht? Welche weiteren Nachweise, wie z.B: innerer Betriebsvergleich können erbracht werden? Welche Beweislastregeln gelten? Wir übernehmen für Sie die Verfahrensführung und führen Sie durch die Betriebprüfung.
KLAGEVERFAHREN
Oft lohnt es sich gegen die Steuerfestsetzung Einspruch einzulegen oder eine Klage zu erheben. Die Gründe warum die Steuerfestsetzung zu hoch ist sind vielfältig.