Zahlung an beeinträchtigte Nach- bzw. Vertragserben abziehbar?

Inhaltsverzeichnis

Sachverhalt

Die Eltern des Klägers hatten ihre Söhne als Nacherben nach dem letztversterbenden Elternteil eingesetzt.

Die Mutter schenkte dem Kläger, nach dem Tod des Vaters, ein Grundstück aus dem Nachlassvermögen. Aus diesem Grund machte einer seiner Brüder, nachdem die Mutter ebenfalls gestorben war, zivilrechtliche Herausgabeansprüche gegen den Kläger geltend.

Der Kläger leistete zur Abgeltung sämtlicher wechselseitiger Ansprüche eine Zahlung, welche als Vergleich dienen sollte. Eine steuermindernde Berücksichtigung dieser Zahlung bei der Besteuerung der von der Mutter erhaltenen Schenkung, welche vom Kläger rückwirkend verlangt wurde, wurde vom Finanzamt abgelehnt.

Das Urteil

Jedoch gab der Bundesfinanzhof dem Kläger Recht. Bei den Zahlungen zur Abwendung von Herausgabeansprüchen von Erben oder Nacherben, handele es sich um Kosten, die dazu dienten, das Geschenk zu sichern. Mithin können diese rückwirkend steuermindernd berücksichtigt werden. Ein bereits ergangener Schenkungsteuerbescheid sei entsprechend zu ändern.

 

Quelle: LEXinform Mandanten-Monatsinformation – Ausgabe Dezember 2021

Finanzgerichts Düsseldorf, Urteil 7 K 656/18

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