Tantieme Geschäftsführer

Tantieme Geschäftsführer

Inhaltsverzeichnis

Zusammenfassung

War das Jahr erfolgreich, soll der Geschäftsführer am Ende des Jahres einen Bonus erhalten, eine sogenannte Tantieme. Dies hat gleich mehrere Vorteile. Es besteht die Möglichkeit Kosten in der GmbH durch den Gehaltsanteil Tantieme zu generieren und so das verdiente Geld steueroptimiert aus der GmbH auszuzahlen. Darüber hinaus wird eine Tantieme nur im Falle eines Gewinnes gezahlt, dies schont die Liquidität und die Angemessenheit des Geschäftsführergehaltes.

Damit die Tantieme rechtssicher und steueroptimiert ausgezahlt werden kann, sind vier Punkte zu beachten:

Fremdvergleich der Gesamtbezüge

Die Gesamtbezüge des Geschäftsführers inklusive Tantieme müssen angemessen sein. Siehe hierzu: Höhe des Gehalts eines Geschäftsführers.

Vom Gesamtgehalt entfallen 75 % auf das Fixgehalt und 25 % auf die Tantieme

Die Tantieme darf lediglich einen ergänzenden Charakter haben. Daher wird diese nur als angemessen angesehen, wenn sie maximal 25 % des Gesamtgehalts ausmacht. Dabei müssen die weiteren 75 % des Gesamtgehalts auf das Fixgehalt entfallen.

Der GmbH verbleibt genug Eigenkapitalverzinsung

Nach Zahlung der Tantieme muss der GmbH ein angemessener Gewinn verbleiben. Dieser wird als Zins im Verhältnis zum Eigenkapital definiert. Dabei schwankt die Rechtsprechung zwischen 10 % – 25 % Eigenkapitalverzinsung. Grundlage für die Berechnung ist dabei das gesamte eingesetzte Eigenkapital inklusive der stillen Reserven. Mithin also das Stammkapital, die Rücklagen, der Gewinnvortrag sowie die stillen Reserven.

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