Steuerrechtliche Behandlung von Influencern

Eine neue Berufsgruppe im alten Steuerrechtssystem

Inhaltsverzeichnis

Muss ein Influencer ein Gewerbe anmelden?

Grundsätzlich stellt sich zunächst die Frage, ob eine gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit vorliegt. Diese Fragestellung hat Auswirkung auf die Gewerbesteuerpflicht des Steuerpflichtigen. Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG) liegen, dann vor, wenn die Tätigkeit wissenschaftlich, künstlerisch, schriftstellerisch, unterrichtend oder erzieherisch ist. Die Arbeit eines Influencers ist zwar von kreativer und künstlerischer Art, jedoch handelt es um eine werbende Tätigkeit. Diese ist gewerblicher Natur. Dennoch ist eine individuelle Prüfung notwenig um eine verbindliche Einordnung zu treffen. Im dem Fall, dass eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, ist auch eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen.

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei Influencern

Für die steuerrechtliche Einordnung benötigt das Finanzamt Infomationen des Steuerpflichtigen. Diese werden im Rahmen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung an das Finanzamt übermittelt. Hier werden beispielsweise Vorauszahlungen für die Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Einkommensteuer geschätzt. Im Anschluss erhält der Steuerpflichtige vom Finanzamt eine Steuernummer mit der bei dem zuständigen Finanzamt geführt wird.

Achtung: Beim Ausfüllen des Fragebogens ist die Hilfstellung eines Steuerberaters sehr hilfreich. Eine falsche Einschätzung der Umsätze bzw. Gewinne kann starke negative Folgen für die Steuerpflichtigen in der Liquidität haben. Entweder durch zu hohe Vorauszahlungen oder durch zu hohe Nachzahlungen.

Muss ein Influencer Einkommensteuer zahlen?

Grundsätzlich unterliegen alle natürlichen Personen (Menschen) mit ihrem Einkommen der Einkommensteuerpflicht. Das Einkommen ergibt sich aus den Einkünften worunter auch der Gewinn den ein Influencer erzielt. Nach Abzug der klassichen Kosten z.B. Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen werden die Einkünfte nach dem Einkommensteuertarif besteuert.

Die Höhe des zu versteuerenden Einkommens wird dem Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuererklärung mitgeteilt. Erzielt der Steuerpflichtige Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit besteht sogar eine Pflicht zur Einreichung der Einkommensteuererklärung. Die Frist zur Einreichung beläuft sich auf den 31.07 des Folgejahres. Ist ein Berechtigter der steuerberatenden Berufe an der Erstellung der Einkommensteuererklärung beteiligt, verlängert sich die Abgabefrist bis zum 28.02 des Folgejahres.

Achtung aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie haben sich die Fristen verlängert. Siehe Artikel zur Fristverlängerung bei der Einreichung von Steuererklärungen.

Darüber hinaus ist der Influencer dazu verpflichtet Einkommensteuervorauszahlungen zu leisten. Diese bemessen sich an der voraussichtlichen Steuerschuld für das aktuelle Kalenderjahr. Die Vorauszahlungen werden vierteljährlich geleistet.

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Influencer und die Gewerbesteuer

Eine weitere Ertragsteuer ist die Gewerbesteuer. Hier wird jedoch keine Person, sondern der Gewerbebetrieb besteuert. Grundlage der Besteuerung ist demnach der Gewerbeertrag. Dieser ergibt sich aus dem Gewinn des Gewerbebetriebs gemindert um die Kürzungen und erhöht um die Hinzurechnungen. Für den Influencer als natürliche Person wird dabei ein Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro berücksichtigt. Kapitalgesellschaften (z.B. GMbH, UG, AG) könnne diesen Freibetrag nicht anwenden.

Auch hier gilt wie bei der Einkommensteuer, dass Vorauszahlungen anhand der vorausstlichen Steuerschuld zu leisten sind.

Umsatzsteuer bei Influencern

Influencer können Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes sein. Damit können die angebotenen Dienstleistungen der Umsatzsteuier unterliegen. Unternehmer nach dem Umsatzsteuergesetz ist , wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig und nachhaltig zur Erzielung von Einnahmen ausübt.

In der Regel sollten diese Voraussetzung bei der Tätigkeit eines Influencers erfüllt sein. Dennoch kann es zu erheblichen Unterschieden bei der umsatzsteuerrechtlichen Besteuerung eines Influencers kommen. Zu uneterscheiden ist dabei in die Regelbesteuerung und die Kleinunternehmer-Regel

Bei der Regelbesteuerung erfolgt die Besteuerung klassischerwerise mit 19 % Umsatzsteuer. Bei bestimmten Leistungen erfolgt die Besteuerung der Leistungen mit einem ermäßigten Steuersatz von 7 %. Die Umsatzsteuer ist dem Finanzamzt im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldnung zu übermitteln und muss ans Finanzamt abgeführt werden. Hierbei erfolgt eine Verrechnung der eingenommenen Umsatzsteuer und der bereits gezahlten Vorsteuer.

Der Regelbesteuerung steht die Kleinunternehmer-Regel gegenüber. Bei Anwendung der Kleinunternehmer-Regel kann der Influencer auf die Besteuerung seiner Leistungen durch die Umsatzsteuer verzichten. Im Gegenzug ist jedoch ein Vorsteuerabzug nicht möglich. Dies kann besonders bei großeren Ivestitionen unattraktiv sein. Der Innfluencer kann die Kleinunternehmer-Regel anwenden, wenn der Umsatz im Vorjahr nicht höher als 22.000 Euro war und im aktuellen Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird.

Nur der Kleinunternehmer ist von der Pflicht zur Einreichung einer Umsatzsteuervoranmledung befreit. Für alle anderen Unternehmer besteht die Pflicht jedoch. Folgender Aufstellung können Sie die Zeiträume zur Anmeldung der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen entnehmen:

Umsatzsteuer Vorjahr

< 1.000 Euro

< 7.500 Euro

 > 7.500 Euro

Umsatzsteuer-Voranmeldung

keine

vierteljährlich

monatlich

 

Welche Gewinnermittlungsarten stehen Influencern zur Verfügung?

Unterschieden wird dabei in die Einnahmenüberschussrechnung und die Bilanz. In der Einnahmenüberschussrechnung werden von den Einnahmen die Betriebsausgaben in einem vereinfachten und erleichterten Verfahren abgezogen. Daraus ergibt sich der Gewinn, den es zu besteuern gilt.

Demgegenüber gelten bei der Bilanzierung strengere und komplizierte Vorgaben zur Ermittlung des zu steuerpflichtigen Gewinns. Dort wird das Betriebsvermögen des Influencers nach den handelsrechtlichen Grundsätzens ordnungsmäßiger Buchführung dargestellt.

Welches Verfahren anzuwenden ist entscheidet sich nach den Umsätzen und Gewinnen.

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Unterliegt ein Influencer der Buchführungspflicht?

Grundsätzlich kann der steuerpflichtige Influencer von dem Finanzamt zu Erstellung einer Buchführung verpflichtet werden. Dies passiert dann, wenn der Gewinn mehr als 60.000 Euro beträgt oder ein Umsatz von höher als 600.000 Euro erzielt wird.

Dennoch sollte jeder Influencer ein großes Interesse an der Aufstellung einer Buchführung haben. Nur dort kann er sich die aktuelle Zahlungen anschauen und erhält einen Überberblick über Einnahmen und Ausgaben. Dies bildet die Grundlage für etwaige Steuervorauszahlungen.

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