Steuerfreie Einmalzahlung als Inflationsausgleich

Stark ansteigende Energiepreise und eine schneller werdende Inflation. Eine steuerfreie Einmalzahlung durch die Arbeitgeber als Ausgleich soll eine Möglichkeit sein.

Die Verständigung von Arbeitgebern und Gewerkschaften auf eine Einmalzahlung an die Beschäftigten zur Abfederung besonders schwieriger Momente könne durch den Staat sinnvoll ergänzt werden.

Die Krise ist eine Folge aus dem Ukrainekonflikt, logistischer Schwierigkeiten bei weltweiten Lieferungen vor allem aus China und der Corona-Pandemie. Am 04. Juli fanden Beratungen mit Spitzenvertretern der Arbeitnehmer und Arbeitgeber statt, wie die Preisentwicklung in den Griff zu bekommen ist.

Hierauf reagierte Bundesfinanzminister Christian Lindner zurückhaltend. Laut ihm können Einmalzahlungen zwar Sinnvoll sein, wo Unternehmen jedoch hohe Gewinne machen, ist eine Subventionierung der Arbeitgeber nicht angezeigt. Demzufolge sei eine wirtschaftliche Ausdehnung des Corona-Bonus kaum finanzierbar.

Sonderzahlungen seien wenig zielführend, weil damit zu viele Menschen durch das raster des Sozialstaates fallen, so der Präsident des Instituts für Wirtschaftsforschung, Marcel Fratzscher. Seiner Meinung nach seien höhere Löhne und Sozialleistungen der einzige, nachhaltige Weg, wie Menschen mit geringen Einkommen dauerhaft höhere Preise für Energie und Lebensmittel verkraften können.

Haushaltsentwurf steht an

Lindner legt dem Kabinett seinen Haushaltsentwurf am 01.07.2022 vor. Die Schuldenbremse, welche seit 2009 im Grundgesetz verankert ist, erlaubt dem Bund nur im geringen Maße neue Kredite. Infolge der hohen Lasten im Zuge der Corona-Pandemie, machte der Bund bereits von der Außnahmeregelung Gebrauch, die Schuldenbremse vorübergehen aufzuheben, jedoch will Lindner die Schuldenbremse im Jahr 2023 einhalten.

 

Quelle: https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/scholz-plant-steuerfreie-einmalzahlung-als-inflationsausgleich_168_569598.html

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