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Werbungskosten bei Wegeunfall
Entstehen dadurch Aufwendungen, dass auf beruflicher Fahrt ein Unfall geschieht (sog. Wegeunfall), so sind diese als Werbungskosten absetzbar. Hiervon sind jedoch Zahlungen vom Arbeitgeber oder der Versicherung abzuziehen.
Absetzbar ist die Selbstbeteiligung bei einer Vollkaskoversicherung oder einer Teilkaskoversicherung. Jedoch sind mögliche erhöhte Kosten, die dadurch entstanden sind, dass der Versicherungsbetrag durch die Unfall- oder Reparaturkosten hochgesetzt wurde, nicht steuerlich absetzbar.
Erforderliche Nachweise für Werbungskostenabzug
Voraussetzung für die Berücksichtigung ist der Nachweis darüber, dass sich der Unfall tatsächlich auf einer beruflichen Fahrt oder auf dem Arbeitsweg ereignet hat sowie über die Höhe der Unfall- bzw. Reparaturkosten.
Nachweisen lässt sich dies durch objektive Beweismittel, wie Fotos, Sachverständigen-Gutachten, Unfallberichte, Unfallschilderung gegenüber der Versicherung, Benennung von Zeugen zum Unfallhergang, -zeitpunkt und -ort sowie Rechnungen und Quittungen.
Quelle: Mandanten-Monatsinformation – Ausgabe Dezember 2021