Gesundheitskosten und Pauschbetrag steuermindernd geltend machen

Menschen mit Behinderung: Gesundheitskosten und Pauschbetrag steuermindernd geltend machen.

Wenn diese den Eigenanteil übersteigen, können auch Menschen mit einer Behinderung ihre Gesundheitskosten steuermindernd geltend machen. So kann der Behindertenpauschbetrag neben den anfallenden Gesundheitskosten zu tragen kommen. Die Kosten welche typischerweise und regelmäßig aufgrund einer Behinderung entstehen, werden von diesem vollständig abgedeckt.

Für diesen Pauschbetrag ist berechtigt, wer einen Bescheid des zuständigen Versorgungsamtes oder ab einem Behinderungsgrad von 50 einen Schwerbehindertenausweis nachweisen kann. Der Pauschbetrag ist auch dann anwendbar, wenn die Behinderung erst während des Jahres eintritt oder wegfällt. Wie hoch der Pauschbetrag letztendlich ausfällt, ist abhängig von dem Grad der Behinderung. Bei einem Behindertengrad von 20 liegt der Pauschbetrag bei 384, bei einem Grad von 60 bereits 1440 Euro. Sollte der Behindertengrad bei 100 Prozent liegen wird ein Pauschbetrag von 2840 Euro gewährt.

Einmalige oder besondere Aufwendungen, welche durch Kuren, Krankheiten oder Haushaltshilfen entstehen, sind, falls sie den Eigenanteil übersteigen, zusätzlich zum Pauschbetrag als außergewöhnliche Belastung absetzbar.

×

Köthe Steuer und Rechtsberatung

Wählen Sie Henry Köthe aus, um Kontakt aufzunehmen.

× Wie können wir Ihnen helfen?