FG Hannover: Abgeltungsteuer auf Kapitaleinkünfte Verfassungswidrig

Die sogenannte Abgeltungssteuer auf Kapitaleinkünfte ist nach Überzeugung des Niedersächsischen Finanzgerichts verfassungswidrig. Am 31.03.2022 gab es deshalb einen Beschluss bekannt, mit dem es dem Bundesverfassungsgericht einen Streit zur Prüfung vorlegte.

Die Abgeltungssteuer auf Zinsen, Dividenden und bei Verkäufen realisierter Kursgewinne wird direkt von den Banken einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Hiermit soll verhindert werden, dass Kapitaleinkünfte verschwiegen und dann gar nicht besteuert werden. Der Steuersatz fällt mit 25 % allerdings sehr niedrig aus.

Weil mit der Steuer die eigentlich eine nach dem individuellen Einkommensteuersatz höhere Steuerlast als abgegolten gilt, wird sie als Abgeltungssteuer bezeichnet. Vor Einführung der Abgeltungssteuer wurde der von der Bank abgeführte Betrag nur als Vorauszahlung auf die individuelle Steuer behandelt.

Im Streitfall hatte ein Versicherungsmakler mehrere Fehler in seinem Steuerbescheid gerügt, sodass er in der Folge eine Korrektur zu seinen Gunsten verlangte.

Obwohl das FG Hannover diesen Rügen für gerechtfertigt empfindet, will es trotzdem keine Steuererstattung gewähren. Dies wird damit begründet, dass die Besteuerung der Kapitaleinkünfte als Versicherungsmakler auf der anderen Seite verfassungswidrig zu niedrig sei.

Das FG betonte, dass der Steuersatz bei der Einkommensteuer bis zu 45 % betrage. Der Steuersatz von lediglich 25 % bedeute eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung. Der individuelle Steuersatz habe auch bei dem Versicherungsmakler deutlich darüber gelegen.

Das FG argumentiert in seinem Beschluss vom 18.03.2022, dass die Rechtfertigung, so den Steuervollzug zu verbessern, jedenfalls heute nicht mehr zur Anwendung komme. Die Möglichkeiten der Finanzverwaltung, auch Auslandsvermögen zu ermitteln, hätten sich in den vergangenen Jahren sehr verbessert. Auch die Standortförderung als Rechtfertigung reiche nicht aus.

 

Quelle: https://www.juraforum.de/news/fg-hannover-abgeltungssteuer-auf-kapitaleinkuenfte-verfassungswidrig_258005

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