Bau von Mietwohnung

Der Bau von neuen Mietwohnungen kann Steuervorteile für den Steuerpflichtigen bringen.

Inhaltsverzeichnis

Steuervorteile durch Bau neuer Mietwohnungen

Vermieter können sich den Bau oder sie Anschaffung von neu gebauten Wohnung steuerlich zum Vorteil machen. Auch die Schaffung neuer Wohnungen in bereits bestehenden Gebäuden, beispielsweise durch die Umbauung eines Dachgeschosses in eine Dachgeschosswohnung, ist von dieser Steuerbevorteiligung mitinbegriffen. Steuervorteile liegen deshalb vor, da der Vermieter in den folgenden drei Jahren nach Anschaffung oder Bau der Wohnung Sonderabschreibungen in Anspruch nehmen kann.

Voraussetzungen

Allerdings ist dieser steuerliche Vorteil an eine strikte Bedingung gebunden. Denn es ist notwendig, dass der Bauantrag für die neue Wohnung noch vor dem 01.01.2022 gestellt und die Wohnung anschließend von dem Vermieter für mindestens zehn Jahre vermietet wird. Bauvorhaben sind grundsätzlich von Architekten und Bauingenieuren zu beantragen. Für Fälle in denen das Bauvorhaben keinen Bauantrag benötigt, reicht eine Bauanzeige bis zum jeweiligen Stichtag, welche von dem Steuerpflichtigen selbst vorgenommen werden kann.

Die Vorteile

Die steuerliche Bevorteiligung beinhaltet eine jährliche Abschreibung von Anschaffungs- und Herstellungskosten von bis zu 5 %, welche zusätzlich zu der normalen Abschreibung gewährt werden. In einem Zeitraum von vier Jahren können hier also bis zu 28 % der Anschaffungs- und Herstellungskosten steuerlich geltend gemacht werden.

Einschränkungen

Jedoch hat diese Bevorteiligung eine Einschränkung, welche mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten pro Quadratmeter Wohnfläche zusammenhängt. Hier gilt es, dass Anschaffungs- und Herstellungskosten nur bis zu einem Betrag von 2000 Euro pro Quadratmeter steuerlich absetzbar ist. Ab einem Betrag von 3000 Euro pro Quadratmeter ist eine steuerliche Absetzbarkeit oben genannter Kosten gänzlich ausgeschlossen.

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