Überbrückungshilfe III Plus bzw. IV und Neustarthilfe Plus

Inhaltsverzeichnis

Neue Fördermöglichkeiten

Die Überbrückungshilfe III sowie die Neustarthilfe Plus, welche im Rahmen der Corona-Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung zur Verfügung gestellt wurden, decken den Zeitraum von Julie bis Dezember 2021 ab. Bei den Förderungen handelt es sich um nicht rückzahlbare Zuschüsse. Die derzeitige Überbrückungshilfe III Plus für die Monate September bis Dezember 2021 läuft am 31.12.2021 aus.

Neue Antragsfristen

Die Antragsfrist wurde inzwischen für Erst- und Änderungsanträge zum Förderungszeitraum Juli bis Dezember 2021 bis zum 31.03.2022 verlängert. Ursprünglich musste der Antrag bis zum 31.12.2021 gestellt werden.

Die Bundesregierung hat im Zuge der fortdauernden pandemischen Lage die Überbrückungshilfe und die Neustarthilfe noch einmal bis zum 31.03.2022 verlängert.

Die Überbrückungshilfe III Plus wird für die Monate Januar bis Ende März 2022 als Überbrückungshilfe IV fortgesetzt.

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