Überblick über das KöMoG

Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrecht

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Überblick über das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrecht

Der Gesetzgeber will die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Familienunternehmen in der Rechtsform einer KG oder OHG verbessern. Dazu wurde eine Optionsmöglichkeit zur Körperschaftsteuer mit dem KöMoG eingeführt.

Kern der Änderungen

Alle Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften können ab dem VZ 2022 beantragen für die Wirtschaftsjahre nach dem 31.12.2021, künftig wie eine Körperschaft besteuert zu werden. Die zivilrechtliche Haftung der Gesellschafter für die geschuldete Körperschafts- und Gewerbesteuer wird unverändert bleiben. Vorgesehen ist auch eine Rückoption zur Besteuerung als Personengesellschaft. Weitere Änderungen finden sich im Bereich Gewinnminderung für Währungskursschwankungen, den organschaftlich Ausgleichsposten und einem internationaleren Umwandlungsrecht.

Bis jetzt lässt sich sagen, dass der Beratungsaufwand in den Steuerabteilungen bzw. bei den betreuenden Steuerberatern hoch sein wird. Nicht nur die unmittelbaren, sondern auch die mittelbaren Folgewirkungen auf Ebene der Gesellschafter machen eine intensive Befassung mit den Änderungen durch KöMoG und vor einer Option einen ausreichend großen zeitlich Vorlauf erforderlich.

Langjährige Forderung

Die reichlich komplexe Thesaurierungsbegünstigung in § 34a EStG unterliegt seit Jahren Modernisierungsforderungen, welche die Vereinfachung und Verbesserung verlangen. Der Gesetzgeber entschied sich für eine andere Methode. Die Einführung eines sogenannten Optionsmodells war bereits Anfang März 2020 aus dem Koalitionsausschluss zu vernehmen.

Bestimmte Personengesellschaften sollen nun alternativ die Möglichkeit erhalten, sich wie eine Körperschaft besteuern zu lassen, anstatt die Steuerbegünstigung bei einer Gewinnthesaurierung zu verbessern. Nach gut einem Jahr lag der Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) vor.

Das Gesetz tritt am 01.01.2022 in Kraft.

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