Steuerfreie Zuwendungen für Arbeitnehmer

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Steuerfreie Zuwendungen für Arbeitnehmer

Ist eine Verhandlung mit dem Arbeitgeber bezüglich einer Gehaltserhöhung nicht möglich, lohnt es sich möglicherweise über steuerfreie Zuwendungen zu verhandeln. Für steuerfreie Zuwendung gibt es viele Möglichkeiten, jedoch auch einiges zu beachten.

Das durchschnittliche Netto-Gehalt in Deutschland beträgt ca. 2600 Euro. Eine Gehaltserhöhung von nur 25 Euro würde ein Netto-Plus von lediglich 13 Euro bedeuten. Eine solche Gehaltserhöhung erscheint somit für viele nicht attraktiv. Abhilfe könnten folgende Alternativen schaffen.

Das ist bei steuerfreien Zuwendungen zu beachten

Steuerfreie Zuwendungen des Arbeitgebers stellen sich als besonders attraktiv dar, da sie weder der Steuer noch den Sozialabgaben unterliegen. Auch wenn steuerfreie Zuwendungen nicht dem Konto zufließen und oft bloß verwendungsgebunden sind, sind sie aufgrund der oben genannten Vorteile begehrt. Dazu kommt, dass steuerfreie Zuwendungen den Arbeitslohn nicht ersetzen, sondern diesen allenfalls ergänzen dürfen. Bezüglich Gutscheine, Dienstleistungen oder Produkten als steuerfreie Zuwendungen liegt die Freigrenze im Jahre 2022 bei 50 Euro pro Monat. Wird dieser Betrag überschritten muss der Arbeitnehmer die komplette Zuwendung versteuern und Sozialabgaben zahlen. Wird der Betrag von 50 Euro jedoch nicht ausgeschöpft, darf die Differenz nicht in den nächsten Monat mitgenommen werden.

Welche beliebten steuerfreien Zuwendungen gibt es?

Personalrabatt für selbst produzierte oder verkaufte Waren oder Dienstleistungen

Hier gilt ein Freibetrag von 1080 Euro pro Kalenderjahr sowie ein Bewertungszuschlag von vier Prozent. Bei einem angenommenen Personalrabatt von 20 Prozent kann also der Arbeitnehmer Waren im Wert von 5400 Euro kaufen und lediglich 4104 Euro bezahlen.

Restaurant-Checks

Zur Unterstützung der Verpflegung der Mitarbeiter können sogenannte Restaurant-Checks, wie zum Beispiel Sodexo, verwendet werden. Erlaubt sind seit 2022 bis zu 6,67 Euro für Mittag- oder Abendessen für maximal 15 Arbeitnehmer. Diese Papier-Schecks lassen sich bei vielen Restaurants oder Supermärkten einlösen.

Geschenke

Der Arbeitgeber darf zu besonderen Anlässen wie Geburtstag, Hochzeit, Geburt eines Kindes o.Ä. bis zu 60 Euro verschenken. Dies kann er bis zu 3 mal pro Jahr machen. Die Geschenke darf das Unternehmen zusätzlich zu den 50 Euro steuerfreie Zuwendungen pro Monat leisten.

Tankgutscheine

Ein Gutschein welcher bei autofahrenden Arbeitnehmern beliebt ist, ist der Tankgutschein. Die Möglichkeit eine Tankquittung im Nachhinein erstatten zu lassen ist seit dem Jahr 2019 nicht mehr möglich. Neuerding muss das Unternehmen dem Arbeitnehmer den Gutschein im Voraus in die Hand geben. Auch hier ist die Freigrenze für Steuer- und Sozialabgabenfreie Zuwendungen i.H.v. 50 Euro pro Monat zu beachten. Eine beliebte Alternative zu Papiergutscheinen stellen Prepaid-Karten dar, welche monatlich automatisch aufgeladen werden und an den Tankstellen eingelöst werden können.

Krankenzusatzversicherung

Ebenfalls als steuerfreie Zuwendung zählt es, wenn das Unternehmen einen Vertrag für eine zusätzliche Krankenversicherung abschließt. Diese könnte sich etwa auf eine bessere Leistung beim Zahnarzt oder bei einem Krankenhausaufenthalt beziehen. Auch hier ist die Grenze von 50 Euro pro Monat zu beachten.

Weitere Möglichkeiten

Erholungsbeihilfen in Form eines Urlaubszuschusses, Betriebsveranstaltungen, Betreuungskosten für noch nicht schulpflichtige Kinder, Strom für E-Autos und E-Bikes sowie Arbeitnehmerdarlehen.

Sind die Zuwendungen jedoch nicht Verwendungsgebunden, also nicht gekoppelt an eine Ware oder Dienstleistung, etwa weil sie aus einer reinen Geldzahlung besteht, handelt es sich um eine Geldleistung gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 EStG.

 

Quelle: https://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/steuern/extras-vom-chef-steuerfreie-zuwendungen-fuer-arbeitnehmer-2022/28279058.html

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