Spenden anlässlich der Hochwasserkatastrophe – Erleichterter Nachweis

Spenden als Sonderausgaben

Spenden, welche anlässlich der Hochwasserkatastrophe in Deutschland getätigt wurden, können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Im Zuge dessen gelten Erleichterungen für den Nachweis von Spenden.

Nachweis der Spende

So reicht bereits ein Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung (z.B. der Kontoauszug, Lastschriftbeleg oder der PC-Ausdruck bei Online-Banking) eines Kreditinstitutes aus, um alle Spenden, die bis zum 31.10.2021 zur Hilfe in Katastrophenfällen auf ein für den Katastrophenfall eingerichtetes Sonderkonto eingezahlt wurden, nachzuweisen.

Personeller Anwendungsbereich

Diese Möglichkeit der steuerlichen Geltendmachung gilt ebenfalls für Spender, welche nicht in dem betroffenen Land wohnen.

 Quelle: Mandanten-Monatsinformation – Ausgabe September 2021

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