Kosten für Abonnement einer Tageszeitung nicht abzugsfähig
Im zugrundeliegenden Fall klagte ein Sprecher eines Bankvorstands gegen seinen Einkommensteuerbescheid, da er Kosten für sein Tageszeitungsabonnement zumindest anteilig als Werbungskosten von der Steuer absetzen wollte.
Als Begründung nannte er die Wesentlichkeit der tagesaktuellen Informationen bezüglich Finanzen, Politik und Wirtschaft für seine berufliche Tätigkeit. Dem hielt das Finanzamt entgegen, dass die Zeitung viel eher Informationen über Politik, Kultur und Sport beinhaltet, welche als unwesentlich für die berufliche Tätigkeit des Klägers zu bewerten sind.
Das Finanzgericht Düsseldorf gab dem Finanzamt Recht. Das Zeitunglesen sei ein Aufwand der privaten Lebensführung und solche stellen keine Werbungskosten dar. Zudem ließe sich nicht aufteilen, in welchem Umfang der Kläger die Zeitung in einem privaten oder im beruflichen Rahmen lese.
Quelle: Mandanten-Monatsinformation – Ausgabe August 2021