Grundsteuerreform

Grundsteuerreform

Die Grundsteuer soll einer Neuregelung unterzogen werden. Dies hat zur Folge, dass alle Grundstücke und land- und forstwirtschaftliche Betriebe einer Neubewertung unterzogen werden müssen, welche auf den ersten Hauptfeststellungszeitpunkt am 01.01.2022 fällt.

Gesetzlicher Hintergrund

Der Grundsteuerreform liegt eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom April 2018 zugrunde, in der die jetzige Grundsteuer, aufgrund eines Verstoßes gegen das Gleichheitsprinzip aus Art. 3 Absatz 1 Grundgesetz, für verfassungswidrig erklärt wurde.

Diese Entscheidung verpflichtete den Gesetzgeber dazu, bis zum 31.12.2019 eine Neuregelung zu schaffen. Folge dieser Neuregelung ist, dass zu der ersten Hauptfeststellung auf den 01.01.2022 deutschlandweit eine Neubewertung der Grundstücke stattfinden muss.

Neue Bewertungsmethode

Künftig soll die Bewertung, im Gegensatz zu der vorherigen Bewertung anhand der Einheitswerte, nun anhand der Grundsteuerwerte bzw. vergleichbarerer Werte nach Länderrecht erfolgen. Die Grundstückseigentümer werden von der Finanzbehörde aufgefordert, eine Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte abzugeben. Diese Werte werden ab dem 01.01.2025 als Basis für die Grundsteuer angewendet.

Quelle: https://www.datev.de/web/de/aktuelles/grundsteuerreform/

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