Entsorgung von steuerrelevanten Unterlagen: Aufbewahrungsfristen beachten

Gesetzliche Aufbewahrungspflichten

Alte steuerrelevante Unterlagen können oft zum Jahreswechsel entsorgt werden. Häufig gilt eine 10-Jährige Aufbewahrungsfrist. Daher können Bücher, Inventare, Bilanzen, Rechnungen und Buchungsbelege nach dem 31.12.2021 vernichtet werden, welche vor dem 01.01.2012 aufgestellt wurden. Voraussetzung ist, dass besagte Steuerbescheide endgültig sind. Für Geschäftsbriefe und sonstige Unterlagen gilt lediglich eine 6-jährige Aufbewahrungsfrist. Somit können solche Unterlagen, welche vor dem 01.01.2016 entstanden sind entsorgt werden, falls diese endgültig sind.

 

Quelle: LEXinform Mandanten-Monatsinformation – Ausgabe Januar 2022

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