Entgeltliche Vermietungsleistung bei Überlassung eines Firmenfahrzeugs an Arbeitnehmer?

Inhaltsverzeichnis

Urteil des EuGH

Mit neuem Urteil vom 21.01.2021 beantwortete der Europäische Gerichtshof zunächst die Vorlagefrage, ob die Überlassung eines Firmenfahrzeugs an Arbeitnehmer eine entgeltliche Vermietungsleistung darstellt und führte aus, dass eine Vermietung eines Beförderungsmittels voraussetze, dass der Eigentümer des Beförderungsmittels dem Mieter gegen Zahlung eines Mietzinses für eine vereinbarte Dauer das Recht übertrage, dass Beförderungsmittel zu benutzen und andere von der Benutzung auszuschließen.

Ausführungen des EuGH

Weiterhin führte der EuGH bezüglich der Voraussetzungen des Mietzinses aus, dass das Fehlen eines solchen Mietzinses nicht durch den Umstand kompensiert werden kann, dass die private Nutzung des dem in Rede stehenden Unternehmen zugeordneten Gegenstands als ein quantifizierbarer geldwerter Vorteil im Rahmen der Einkommensteuer und somit in gewisser Weise als ein Teil der Vergütung angesehen werden kann, auf die der Begünstigte als Gegenleistung für die Zuverfügungstellung des in Frage stehenden Gegenstands verzichtet habe.

Dies bedeutet Schlussendlich, dass die Voraussetzungen einer entgeltlichen Vermietung im Fall einer Kostenfreien Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands laut EuGH einer Dienstleistung gegen Entgelt gleichgestellt werden soll.

Voraussetzung an eine entgeltliche Vermietungsleistung

Nach dieser Maßgabe erließ das Finanzgericht Saarland ein Urteil, in dem das Gericht entschied, dass eine entgeltliche Vermietungsleistung nur dann vorliegt, wenn die Überlassung eines Dienstwagens an einen Mitarbeiter, welcher ebenfalls zu Privatzwecken genutzt werden darf, im Gegenzug zu einer Zuzahlung des Arbeitnehmers an dem Arbeitgeber für die Fahrzeugüberlassung geschieht.

Grundsätzlich stellt die Arbeitsleistung des Mitarbeiters kein Entgelt für eine Fahrzeugüberlassung dar.

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