Betriebsprüfung bei steuerbegünstigten Körperschaften
In den letzten Jahren, nimmt die Finanzverwaltung zunehmend die steuerbegünstigten Körperschaften in den Fokus. Die Rechnungslegung und die Zuordnung der Geschäftsvorfälle, werden dabei von spezialisierten Betriebsprüfern umfassend in die vier Sphären ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetriebe und steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, sowie alle weiteren steuerlichen Nachweise analysiert. Bei fehlerhafter Sphärenzuordnung und umsatzsteuerlicher Beurteilung können dabei gewichtige Folgen für die steuerbegünstigte Einrichtung nach sich ziehen. Die Betriebsprüfung kann sowohl zu Aberkennung der Gemeinnützigkeit, als auch zu finanziell bestanden Steuernachzahlungen führen.
Aus diesem Grund ist es von großer Wichtigkeit schon vor Prüfungsbeginn mögliche Risikofaktoren ausfindig zu machen und den Betriebsprüfer während seiner Anwesenheit unter Beobachtung der Besonderheiten der steuerbegünstigten Organisation fachkundig zu begleiten. Irrtümliche und falsche Erläuterungen von Sachverhalten durch die jeweilige Einrichtung, welche aus Unwissenheit heraus geschehen, führen häufig zu Missverständnissen und Fehldeutungen seitens der Prüfer, welche nachträglich nur mit erheblichem Bemühungen und Umständen wieder richtig gestellt werden können. Deshalb empfiehlt es sich bereits mit Anordnung der steuerlichen Außenprüfung einen kompetenten Experten einzuschalten und die Korrespondenz mit der Betriebsprüfung vornehmen zu lassen.
Quelle: https://www.roedl.de/themen/betriebspruefung-steuerbeguenstigte-koerperschaften/