Auch Vermieter können Homeoffice-Pauschale geltend machen

Auch Vermieter können Homeoffice-Pauschale geltend machen

Für maximal 120 Tage im Jahr, können mit Hilfe der Homeoffice-Pauschale pro Tag 5 Euro  bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden, also maximal 600 Euro. Dies gilt jedoch nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Vermieter.

Voraussetzung ist, dass für die berufliche Tätigkeit an den angesetzten Tagen nicht in einer außerhalb gelegenen Betätigungsstätte, sondern ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausgeübt wird. Betroffen ist beispielsweise ein Arbeitnehmer, der sich am Samstag um die Hausverwaltung seiner Vermietungsobjekte kümmert und während der Woche im Büro seines Arbeitgebers arbeitet. Wenn er keine anderen Wege, wie etwa zur Post oder zum Baumarkt zurückgelegt hat, könnte er für den Samstag die Homeoffice-Pauschale beanspruchen. Dabei ist der Ansatz der Homeoffice Pauschale nicht auf Wochentage beschränkt und es ist nicht erforderlich, dass ein ganzer Tag gearbeitet wurde.

Die Homeoffice-Pauschale für die Vermietungstätigkeit könnte jedoch nicht angesetzt werden, wenn der Arbeitnehmer die Hausverwaltung am Abend nach seiner Angestelltentätigkeit erledigt.

Die neue Koalition hat angekündigt, eine Verlängerung der Homeoffice-Pauschale für 2022 zu beschließen, da diese Ursprünglich nur für 2021 angesetzt ist.

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